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Förderungen

Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passen könnte, zeigt Ihnen der Förder-Check. Er gibt Hinweise, den Antrag stellen Sie selbst.

Förder-Check startenAlle Programme

Klimaschutz ist längst Gesetz

  1. bis 2030

    −65 %

    Treibhausgas­emissionen gegenüber 1990

  2. bis 2040

    −88 %

    Treibhausgas­emissionen gegenüber 1990

  3. ab 2045

    netto 0

    Treibhausgas­neutralität

Für den Weg dorthin bezuschusst der Bund energieeffiziente Sanierungen über die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – den Tausch der Heizungsanlage, Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik wie Lüftung, Kältetechnik und Gebäude­automation. Die Konditionen wurden zuletzt zum 21. Juli 2026 neu gefasst.

Nachhaltigkeit betrifft dabei alle Bereiche im Unternehmen, von Energie­einsparungen über die Digitalisierung bis zum Heizungsumbau. Der Förder-Check gleich darunter gibt Ihnen dazu eine erste Orientierung.

Förder-Check

Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung: welche Programme infrage kommen, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und worauf Sie achten sollten.

Wichtig: taskrunner beantragt keine Förderungen und begleitet keine Anträge. Der Förder-Check dient zur ersten Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten, entscheidet der jeweilige Förder­geber – etwa BAFA oder KfW.

Alle Programme mit ihren Bedingungen finden Sie weiter unten.

Die Programme im Einzelnen

Vorab das Wichtigste zur Bundesförderung für effiziente Gebäude: was gilt und was sich seit Juli 2026 geändert hat. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Programm.

Heizung, Hülle, Anlagentechnik

Voraussetzungen

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
  • Die technische Projekt­beschreibung wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt
  • Bewilligte Vorhaben müssen innerhalb der im Bescheid genannten Frist umgesetzt werden

Neu seit 21.07.2026

Was sich geändert hat

  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen
  • Der Emissions­minderungs­zuschlag für Biomasseheizungen ist entfallen
  • Energieeffiziente Innen­beleuchtung in Nichtwohngebäuden wird nicht mehr gefördert – Alternativen unter Anlagentechnik
  • Für neue Anträge bei der KfW ist eine neue TPB-ID erforderlich
  • Die Antrag­stellung bei der KfW ruhte vom 9. bis 20. Juli 2026, seit dem 21. Juli ist sie wieder möglich
Beantragt über die KfW

Heizungs­förderung

30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten

Ein Umbau des vorhandenen Heizungssystems senkt mittel- bis langfristig die Energiekosten und verbessert die Energieausbeute. Die Heizungs­förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.

Förderhöhe

  • 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
  • Boni gibt es für Unternehmen und vermietete Objekte nicht, es bleibt bei 30 %

Förderfähige Kosten

  • Bis 150 m² Nettoraumfläche: 28.000 €
  • 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 € je m²
  • 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € je m²
  • Über 1.000 m²: zusätzlich 79 € je m²
Beantragt über das BAFA

Gebäude­hüllen­förderung

15 % Zuschuss, Fachplanung und Baubegleitung 50 %

Eine gute Wärmedämmung gehört zum Klimaschutz genauso dazu wie eine effiziente Heizungsanlage. Es bringt selten etwas, allein die Heizung zu erneuern, wenn die Wärme dem Gebäude entweicht. Damit geht die Gebäude­hüllen­förderung meist Hand in Hand mit der Heizungs­förderung, ist aber auch als Einzelmaßnahme sinnvoll.

Für wen

  • Unternehmen
  • Juristische Personen
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften
  • Gebietskörperschaften und Gemeinden
  • Gemeinnützige Organisationen

Förderinhalt und -höhe

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern: 15 %
  • iSFP-Bonus von 5 %, nur für Wohngebäude und nur auf Ausgaben oberhalb von 30.000 €
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Die Bauteile müssen Mindest­anforderungen erfüllen, abhängig von Bauteilart und Einbausituation

Förderfähige Kosten

  • 30.000 € je Wohneinheit
  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 € je Wohneinheit
  • Für Nichtwohngebäude gelten eigene Obergrenzen
Beantragt über das BAFA

Anlagen­technik

15 % Zuschuss, Heizungs­optimierung 50 %

Neben Heizung und Gebäudehülle fördert der Bund die technische Ausstattung des Gebäudes. Das betrifft vor allem Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Gebäude­automation – also genau die Gewerke, die im laufenden Betrieb den größten Teil des Stromverbrauchs ausmachen.

Förderinhalt und -höhe

  • Lüftungstechnik, Kältetechnik und Gebäude­automation: 15 %
  • Heizungs­optimierung zur Emissionsminderung: 50 %
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 %

Beleuchtung: Förderung entfallen

  • Energieeffiziente Innen­beleuchtung in Nichtwohngebäuden wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr über die BEG gefördert
  • Grund waren kurzfristige Haushaltsvorgaben; das Antragsportal wurde geschlossen
  • Als Alternativen kommen die Nationale Klimaschutzinitiative, KfW-Kredite, Landesprogramme oder Contracting infrage
Beantragt über das BAFA

Energie­beratung

50 % des Beratungshonorars

Bevor Sie investieren, lohnt ein Blick von außen: Wo geht im Gebäude und im Betrieb die meiste Energie verloren? Für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst der Bund die Beratung dazu.

Für wen

  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Energieverbrauch im Jahr
  • Kommunen und gemeinnützige Organisationen

Förderhöhe

  • Energieberatung nach DIN V 18599: 50 %, höchstens 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (bis 500 m²) oder 4.000 € (über 500 m²)
  • Energieaudit nach DIN EN 16247: 50 %, höchstens 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € im Jahr höchstens 600 €

Worauf achten

  • Den Beratungsauftrag erst nach der Bewilligung vergeben
  • Das Honorar zahlen Sie zunächst voll, der Zuschuss kommt danach
  • Für Wohngebäude gibt es ein eigenes Programm mit individuellem Sanierungsfahrplan

Zum Programm beim BAFA

Beantragt über das BAFA

Pumpen, Motoren, Druckluft

20 bis 25 % Zuschuss, nur für kleine und mittlere Unternehmen

In Technikräumen laufen Pumpen, Ventilatoren und Kompressoren oft jahrzehntelang durch. Ihr Austausch gegen hocheffiziente Geräte wird über die Bundes­förderung für Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft bezuschusst (Modul 1, Querschnitts­technologien).

Was gefördert wird

  • Hocheffiziente Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger
  • Frequenzumrichter zum Nachrüsten vorhandener Antriebe
  • Wärmeübertrager, die Abwärme bestehender Anlagen nutzen
  • Dämmung bestehender Anlagen

Förderhöhe

  • Kleine Unternehmen: 25 %
  • Mittlere Unternehmen: 20 %
  • Mindestens 2.000 € Investition, höchstens 200.000 € Zuschuss

Für wen

  • Nur kleine und mittlere Unternehmen
  • Große Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen sind in diesem Modul nicht antragsberechtigt

Zum Programm beim BAFA

Kredit über die Hausbank (KfW)

Photovoltaik und Speicher

Zinsgünstiger Kredit, kein Bundeszuschuss

Für Solaranlagen auf dem eigenen Dach gibt es vom Bund keinen Zuschuss, aber einen günstigen Kredit der KfW (Erneuerbare Energien – Standard, Programm 270). Zuschüsse bieten teils Länder und Kommunen.

Was gefördert wird

  • Photovoltaikanlagen samt Planung und Installation
  • Batteriespeicher und weitere Anlagen für erneuerbaren Strom
  • Auch gebrauchte Anlagen, nicht aber Balkonkraftwerke

Konditionen

  • Kredit bis 100 % der förderfähigen Kosten
  • Beantragt wird bei Ihrer Hausbank, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben

Zum Programm bei der KfW

Beantragt über die ZUG

Beleuchtung für Kommunen

25 % Zuschuss, für finanzschwache Kommunen 40 %

Seit die BEG keine Innenbeleuchtung mehr fördert, bleibt für Kommunen und gemeinnützige Träger die Kommunal­richtlinie der Nationalen Klimaschutz­initiative. Sie bezuschusst den Umstieg auf LED mit bedarfsgerechter Steuerung.

Was gefördert wird

  • Innen- und Hallenbeleuchtung
  • Außen- und Straßenbeleuchtung

Förderhöhe

  • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • 40 % für finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlerevieren

Für wen

  • Kommunen und kommunale Unternehmen
  • Vereine, Bildungseinrichtungen und weitere gemeinnützige Träger

Zur Kommunalrichtlinie

Wo Sie den Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie selbst, immer vor Beginn des Vorhabens: beim BAFA, bei der KfW (Kredite über Ihre Hausbank) oder, für die Kommunal­richtlinie, bei der ZUG. Die technische Projekt­beschreibung erstellt ein Energieeffizienz-Experte.

BAFAKfWKommunal­richtlinie

Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter der Förder­geber. taskrunner beantragt keine Förderungen und berät nicht verbindlich dazu.