Förderungen
Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passen könnte, zeigt Ihnen der Förder-Check. Er gibt Hinweise, den Antrag stellen Sie selbst.
Klimaschutz ist längst Gesetz
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bis 2030
−65 %
Treibhausgasemissionen gegenüber 1990
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bis 2040
−88 %
Treibhausgasemissionen gegenüber 1990
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ab 2045
netto 0
Treibhausgasneutralität
Für den Weg dorthin bezuschusst der Bund energieeffiziente Sanierungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – den Tausch der Heizungsanlage, Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik wie Lüftung, Kältetechnik und Gebäudeautomation. Die Konditionen wurden zuletzt zum 21. Juli 2026 neu gefasst.
Nachhaltigkeit betrifft dabei alle Bereiche im Unternehmen, von Energieeinsparungen über die Digitalisierung bis zum Heizungsumbau. Der Förder-Check gleich darunter gibt Ihnen dazu eine erste Orientierung.
Förder-Check
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?
Drei Angaben genügen für eine erste Einschätzung: welche Programme infrage kommen, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und worauf Sie achten sollten.
Wichtig: taskrunner beantragt keine Förderungen und begleitet keine Anträge. Der Förder-Check dient zur ersten Orientierung. Ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten, entscheidet der jeweilige Fördergeber – etwa BAFA oder KfW.
Alle Programme mit ihren Bedingungen finden Sie weiter unten.
Ihr Ergebnis
Sobald Sie ein Vorhaben auswählen, steht hier, welche Förderung infrage kommt.
Für alle Programme gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei Heizung, Gebäudehülle und Anlagentechnik erstellt zudem ein Energieeffizienz-Experte die technische Projektbeschreibung.
Unverbindlicher Hinweis, keine Förderberatung. Stand September 2026, ohne Gewähr.
Die Programme im Einzelnen
Vorab das Wichtigste zur Bundesförderung für effiziente Gebäude: was gilt und was sich seit Juli 2026 geändert hat. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Programm.
Heizung, Hülle, Anlagentechnik
Voraussetzungen
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden
- Die technische Projektbeschreibung wird von einem Energieeffizienz-Experten erstellt
- Bewilligte Vorhaben müssen innerhalb der im Bescheid genannten Frist umgesetzt werden
Neu seit 21.07.2026
Was sich geändert hat
- Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen
- Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen ist entfallen
- Energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden wird nicht mehr gefördert – Alternativen unter Anlagentechnik
- Für neue Anträge bei der KfW ist eine neue TPB-ID erforderlich
- Die Antragstellung bei der KfW ruhte vom 9. bis 20. Juli 2026, seit dem 21. Juli ist sie wieder möglich
Beantragt über die KfW
Heizungsförderung
30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
Ein Umbau des vorhandenen Heizungssystems senkt mittel- bis langfristig die Energiekosten und verbessert die Energieausbeute. Die Heizungsförderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
Förderhöhe
- 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten
- Boni gibt es für Unternehmen und vermietete Objekte nicht, es bleibt bei 30 %
Förderfähige Kosten
- Bis 150 m² Nettoraumfläche: 28.000 €
- 150 bis 400 m²: zusätzlich 197 € je m²
- 400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € je m²
- Über 1.000 m²: zusätzlich 79 € je m²
Beantragt über das BAFA
Gebäudehüllenförderung
15 % Zuschuss, Fachplanung und Baubegleitung 50 %
Eine gute Wärmedämmung gehört zum Klimaschutz genauso dazu wie eine effiziente Heizungsanlage. Es bringt selten etwas, allein die Heizung zu erneuern, wenn die Wärme dem Gebäude entweicht. Damit geht die Gebäudehüllenförderung meist Hand in Hand mit der Heizungsförderung, ist aber auch als Einzelmaßnahme sinnvoll.
Für wen
- Unternehmen
- Juristische Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Gebietskörperschaften und Gemeinden
- Gemeinnützige Organisationen
Förderinhalt und -höhe
- Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Außenwänden und Dachflächen sowie Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern: 15 %
- iSFP-Bonus von 5 %, nur für Wohngebäude und nur auf Ausgaben oberhalb von 30.000 €
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
- Die Bauteile müssen Mindestanforderungen erfüllen, abhängig von Bauteilart und Einbausituation
Förderfähige Kosten
- 30.000 € je Wohneinheit
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 € je Wohneinheit
- Für Nichtwohngebäude gelten eigene Obergrenzen
Beantragt über das BAFA
Anlagentechnik
15 % Zuschuss, Heizungsoptimierung 50 %
Neben Heizung und Gebäudehülle fördert der Bund die technische Ausstattung des Gebäudes. Das betrifft vor allem Lüftungs- und Kältetechnik sowie die Gebäudeautomation – also genau die Gewerke, die im laufenden Betrieb den größten Teil des Stromverbrauchs ausmachen.
Förderinhalt und -höhe
- Lüftungstechnik, Kältetechnik und Gebäudeautomation: 15 %
- Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung: 50 %
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
Beleuchtung: Förderung entfallen
- Energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden wird seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr über die BEG gefördert
- Grund waren kurzfristige Haushaltsvorgaben; das Antragsportal wurde geschlossen
- Als Alternativen kommen die Nationale Klimaschutzinitiative, KfW-Kredite, Landesprogramme oder Contracting infrage
Beantragt über das BAFA
Energieberatung
50 % des Beratungshonorars
Bevor Sie investieren, lohnt ein Blick von außen: Wo geht im Gebäude und im Betrieb die meiste Energie verloren? Für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme bezuschusst der Bund die Beratung dazu.
Für wen
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Große Unternehmen mit höchstens 500.000 kWh Energieverbrauch im Jahr
- Kommunen und gemeinnützige Organisationen
Förderhöhe
- Energieberatung nach DIN V 18599: 50 %, höchstens 850 € (unter 200 m²), 2.500 € (bis 500 m²) oder 4.000 € (über 500 m²)
- Energieaudit nach DIN EN 16247: 50 %, höchstens 3.000 €, bei Energiekosten bis 10.000 € im Jahr höchstens 600 €
Worauf achten
- Den Beratungsauftrag erst nach der Bewilligung vergeben
- Das Honorar zahlen Sie zunächst voll, der Zuschuss kommt danach
- Für Wohngebäude gibt es ein eigenes Programm mit individuellem Sanierungsfahrplan
Beantragt über das BAFA
Pumpen, Motoren, Druckluft
20 bis 25 % Zuschuss, nur für kleine und mittlere Unternehmen
In Technikräumen laufen Pumpen, Ventilatoren und Kompressoren oft jahrzehntelang durch. Ihr Austausch gegen hocheffiziente Geräte wird über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft bezuschusst (Modul 1, Querschnittstechnologien).
Was gefördert wird
- Hocheffiziente Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger
- Frequenzumrichter zum Nachrüsten vorhandener Antriebe
- Wärmeübertrager, die Abwärme bestehender Anlagen nutzen
- Dämmung bestehender Anlagen
Förderhöhe
- Kleine Unternehmen: 25 %
- Mittlere Unternehmen: 20 %
- Mindestens 2.000 € Investition, höchstens 200.000 € Zuschuss
Für wen
- Nur kleine und mittlere Unternehmen
- Große Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen sind in diesem Modul nicht antragsberechtigt
Kredit über die Hausbank (KfW)
Photovoltaik und Speicher
Zinsgünstiger Kredit, kein Bundeszuschuss
Für Solaranlagen auf dem eigenen Dach gibt es vom Bund keinen Zuschuss, aber einen günstigen Kredit der KfW (Erneuerbare Energien – Standard, Programm 270). Zuschüsse bieten teils Länder und Kommunen.
Was gefördert wird
- Photovoltaikanlagen samt Planung und Installation
- Batteriespeicher und weitere Anlagen für erneuerbaren Strom
- Auch gebrauchte Anlagen, nicht aber Balkonkraftwerke
Konditionen
- Kredit bis 100 % der förderfähigen Kosten
- Beantragt wird bei Ihrer Hausbank, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben
Beantragt über die ZUG
Beleuchtung für Kommunen
25 % Zuschuss, für finanzschwache Kommunen 40 %
Seit die BEG keine Innenbeleuchtung mehr fördert, bleibt für Kommunen und gemeinnützige Träger die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative. Sie bezuschusst den Umstieg auf LED mit bedarfsgerechter Steuerung.
Was gefördert wird
- Innen- und Hallenbeleuchtung
- Außen- und Straßenbeleuchtung
Förderhöhe
- 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- 40 % für finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlerevieren
Für wen
- Kommunen und kommunale Unternehmen
- Vereine, Bildungseinrichtungen und weitere gemeinnützige Träger
Wo Sie den Antrag stellen
Den Antrag stellen Sie selbst, immer vor Beginn des Vorhabens: beim BAFA, bei der KfW (Kredite über Ihre Hausbank) oder, für die Kommunalrichtlinie, bei der ZUG. Die technische Projektbeschreibung erstellt ein Energieeffizienz-Experte.
Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und Merkblätter der Fördergeber. taskrunner beantragt keine Förderungen und berät nicht verbindlich dazu.